Wer bald ins Studium startet, braucht den richtigen Versicherungsschutz. Unabdingbar ist natürlich eine Krankenversicherung, ob gesetzlich oder privat. Wichtig ist außerdem privater Haftpflichtschutz, nicht immer besteht automatisch Mitversicherung über die Eltern. Extratipp: Wer schon als Studierender gegen Berufsunfähigkeit vorsorgt, sichert sich im Ernstfall die benötigte private Versorgung.
Sind die Eltern gesetzlich krankenversichert, kann man als Studierender familienversichert bleiben, ab 25 Jahren wird der studentische Beitragssatz fällig. Wer zuvor schon als Schüler in der privaten Krankenversicherung eines Elternteils versichert war, entscheidet sich oft für einen günstigen Studententarif in der privaten Krankenversicherung. Studierende aus EU-Ländern und anderen Staaten, mit denen Deutschland Sozialversicherungsabkommen unterhält, können im Heimatland versichert bleiben, müssen dies aber nachweisen. Freiwillig, aber dringend zu empfehlen ist ein privater Haftpflichtschutz. Brennt beispielsweise die gemietete Studentenbude ab, weil man versehentlich eine Kerze nicht gelöscht hatte, zahlt man den Gebäudeschaden alleine aus der eigenen Tasche, falls man keine Haftpflichtversicherung besitzt. Das gleiche gilt für Personenschäden, etwa wenn man mit dem Fahrrad einen Fußgänger schwer verletzt. Achtung: Nur bis zum Abschluss des Erststudiums ist man in der Regel über die Eltern haftpflichtversichert, sofern diese einen privaten Haftpflichtschutz besitzen - allerdings nur, wenn man vor Studienbeginn nicht bereits berufstätig war. Eine vor dem Studium absolvierte Berufsausbildung wird dabei nicht als Berufstätigkeit gezählt, der Haftpflichtschutz bei den Eltern bleibt in diesem Fall bestehen.
Durchaus sinnvoll schon für Studierende ist eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit. Der Versicherer zahlt im Ernstfall eine lebenslange Rente, wenn man wegen Unfall oder schwerer Krankheit schon als Studierender oder junger Berufstätiger erwerbsunfähig wird. Achtung: Eine private Unfallversicherung kann einen echten Berufsunfähigkeitsschutz nicht ersetzen, denn in den meisten Fällen wird Berufsunfähigkeit durch schwere Krankheiten verursacht, die nicht auf Unfälle zurückzuführen und deshalb durch eine Unfallversicherung nicht abgedeckt sind.
(Quelle: Aragon Media (FT) / Kategorie: Versicherung / Bild: StockSnap@pixabay)