Wenn Sie jetzt zu einem günstigen Kfz-Versicherer wechseln, sparen Sie oft erfreulich viel Geld. Viele Policen sind mit einer Frist von einem Monat zum Jahresende kündbar. Die Kündigung muss dann rechtzeitig bis 30. November beim alten Versicherer eingehen, damit Sie mit Jahresbeginn 2019 zu einem neuen Anbieter wechseln können.
Auch wer seine Kfz-Versicherung möglichst preisgünstig will, sollte sich aber nicht von Billigangeboten mit stark abgespeckten Leistungen locken lassen. Beispiel: In einfachen Basistarifen wird der Versicherte bei grober Fahrlässigkeit je nach Mitverschulden finanziell am Schaden beteiligt. Bessere Policen schützen auch bei Fahrlässigkeit, etwa wenn man während der Fahrt das heruntergefallene Navi aufhebt und einen Unfall verursacht. Empfehlenswert ist auch eine so genannte Rabattretter-Regelung, damit man als langjährig schadenfreier Fahrer nicht gleich beim ersten Unfall den erreichten Schadenfreiheitsrabatt verliert und sofort höhere Beiträge zahlen muss. Beim Versichererwechsel darauf achten, dass der Kaskoversicherer bei einem Totalschaden möglichst lange den Neuwert des Wagens ersetzt. Manche Gesellschaften nehmen schon nach 6 Monaten kräftige Gebrauchtabzüge vor, andere erstatten noch volle 24 Monate nach dem Kauf den vollen Neupreis. Auch eine ausreichende Versicherungssumme ist im Ernstfall wichtig. Die gesetzliche Mindestdeckungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt 7,5 Mio. Euro für Personenschäden und 1 Mio. für Sachschäden. Besser: Eine Pauschaldeckung von 100 Mio. Euro für Sach- und Personenschäden.
Auch wer seine Kfz-Versicherung möglichst preisgünstig will, sollte sich aber nicht von Billigangeboten mit stark abgespeckten Leistungen locken lassen. Beispiel: In einfachen Basistarifen wird der Versicherte bei grober Fahrlässigkeit je nach Mitverschulden finanziell am Schaden beteiligt. Bessere Policen schützen auch bei Fahrlässigkeit, etwa wenn man während der Fahrt das heruntergefallene Navi aufhebt und einen Unfall verursacht. Empfehlenswert ist auch eine so genannte Rabattretter-Regelung, damit man als langjährig schadenfreier Fahrer nicht gleich beim ersten Unfall den erreichten Schadenfreiheitsrabatt verliert und sofort höhere Beiträge zahlen muss. Beim Versichererwechsel darauf achten, dass der Kaskoversicherer bei einem Totalschaden möglichst lange den Neuwert des Wagens ersetzt. Manche Gesellschaften nehmen schon nach 6 Monaten kräftige Gebrauchtabzüge vor, andere erstatten noch volle 24 Monate nach dem Kauf den vollen Neupreis. Auch eine ausreichende Versicherungssumme ist im Ernstfall wichtig. Die gesetzliche Mindestdeckungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt 7,5 Mio. Euro für Personenschäden und 1 Mio. für Sachschäden. Besser: Eine Pauschaldeckung von 100 Mio. Euro für Sach- und Personenschäden.
(Quelle: Aragon Media (FT) / Kategorie: Versicherung / Bild: qimono@pixabay)